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Schiebeklappe T90 FBS

T90 FBS Schiebeklappe

Charakteristik

  • auch im Zuge bahngebundener Förderanlagen
  • mit Feststellanlage
  • planmäßig offen oder geschlossen
  • Zulassung Nr. Z-6.6-1247



Beschreibung
Zugelassene Abmessungen (LD) von 700 x 700 bis 2500 x 2500 mm
Torblattdicke ca. 67 mm
Torblattgewicht ca. 55 kg/m²

Überdeckungsbreiten
Das Torblatt muss die lichte Durchgangsöffnung überdecken:

  • an der Schließkante ≥ 200 mm
  • an der Gegenseite ≥ 200 mm
  • am Sturz ≥ 90 mm
  • an der Brüstung ≥ 150 mm



Mindestwanddicken

  • Mauerwerk ≥ 240 mm
  • Beton ≥ 140 mm
  • Porenbeton-Block- ≥ 240 mm
    bzw. Plansteine
  • bewehrte liegende ≥ 175 mm
    oder stehende Porenbetonplatten



Ausführungsart
Öffnung mit Brüstung



Ausführungsarten
Ausführungsarten
 


Ausführungsart
Öffnung ohne Brüstung



Ausführungsarten
Ausführungsarten
Ankerplatenabstand
 

Abstellbereich

Abstellbereich der geöffneten Klappe = lichte Durchgangsbreite + 450

 


Alle Maße in mm
LD = Lichtes Durchgangsmaß
OKF = Oberkante Fertigfußboden


Feuerschutzklappen

Novoferm Feuerschutzklappen bringen praxisgerechte Sicherheit gerade bei speziellen Anforderungen im Materialfluss, wie beispielsweise im Zuge bahngebundener Förderanlagen.
Je nach Betriebsablauf und Platzverhältnissen realisieren wir Hub oder Schiebeklappen. Beide Bauarten können planmäßig offen (also nur im Brandfall schließend) oder planmäßig geschlossen (und nur zum Passieren von Fördergut öffnend) ausgeführt werden.
Unsere Feuerschutz-Hubklappen und -Schiebeklappen sind sowohl für ebenerdige Öffnungen (ohne Brüstung) als auch für Öffnungen mit Brüstung einsetzbar. Somit ergeben sich entsprechend vielgestaltige Abschottungsmöglichkeiten – auch für in beliebiger Höhe verlaufende Förderbahnen.



T90 FBH Hubklappe

Feuerschutz-Hubklappe T90 FBH

T90 FBS Schiebeklappe

Feuerschutz-Schiebeklappe T90 FBS

 
Gütezeichen

Unsere Feuerschutzabschlüsse sind entsprechend den DINVorschriften amtlich geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin durch Bescheid allgemein bauaufsichtlich zugelassen.
Eine anerkannte Güteschutzgemeinschaft überwacht die Einhaltung der festgelegten Anforderungen. Nachweis dafür ist auf geprägtem Schild die Kennzeichnung mit Angaben über Bauart, Zulassungsnummer, Güteschutzgemeinschaft, Hersteller und Herstellungsjahr.


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