Feststellanlage – Feststell- und Auslösevorrichtung:
Für Tore, die betriebsbedingt überwiegend geöffnet bleiben müssen, bestehend aus:
Brandmeldern in zulassungsgerechter Anzahl, Feststellmagnet, Netzgerät, Reset- und Auslösetaste (Betrieb mit 24 V Gleichstrom). Im Brandfall schließt das Tor automatisch, sonst durch Betätigung der Auslösetaste.
Hinweis:
Nach dem Einbau ist die Abnahmeprüfung der Feststellanlage und deren weitere periodische Überwachung durch eine zertifizierte Fachkraft vom Betreiber auf seine Kosten zu veranlassen (siehe Zulassungsbescheid über die Feststellanlage). Gerne bieten wir Ihnen dazu einen entsprechenden Wartungsvertrag an.
Schlupftür EI2-30 (gemäß Zulassung), ferner auch Rauchschutz-Schlupftür mit Spezialdichtungsprofilen, im Torblatt zwischen zwei Elementen eingebaut, Standard ohne untere Schwelle, Türgröße max. 1.000 x 2.000 mm LD.
Der Einbau einer Schlupftür ohne Schwelle darf erst ab einem lichten Durchgangsmaß von 1.875 mm und einer Torhöhe von 2.100 mm erfolgen. Beschlag: 2 dreiteilige Bänder mit Kugellagern, 1 Türschließer DIN EN 1154, 1 Einsteckschloss DIN 18250 mit Wechsel für Profilzylinder, optional mit Antipanikfunktion, Edelstahl-Drückergarnitur mit Kurzschild (optional mit Rosetten).
Hakenfallenschloss:
Zur Sicherung des geschlossenen Tores, mit gefederter Falle, durch Schlüssel zu betätigen, für Profilzylinder vorgesehen.
Stumpfe seitliche Einlaufblende:
Für einflügelige Tore: kein Anschlag auf der Toreinlaufseite, Gegengewicht umgelenkt.
Stumpfe Deckenmontage:
Mit Sturzblende (115 mm Höhe).
Elektrischer Antrieb:
zum Öffnen über Aufputz-Drucktaster „Auf“ in Totmannschaltung, Schließen über Auslösetaste der Feststellanlage (empfehlenswert für größere Tore, wenn manuelles Öffnen erhebliche Kraftanstrengung erfordert). Im Brandfall tritt der Antrieb außer Funktion und das Tor schließt automatisch durch das Schließgewicht.